Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich.
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallwirtschaftsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-471
FAX: 03685/445-501
Abfallwirtschaftsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-471
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Abfallwirtschaft / Untere Abfallbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445 - 471
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich. Hierfür sind vorzulegen:
- Meldebescheinigung
- Einberufungsbestätigung / Immatrikulationsnachweis / Lehr- und Mietverträge usw.
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich. Hierfür sind vorzulegen:
- Meldebescheinigung
- Einberufungsbestätigung / Immatrikulationsnachweis / Lehr- und Mietverträge usw.
Rechtsgrundlage(n)
- Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz - ThürAbfG
- Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Thüringer Kommunalordnung - ThürKO
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallsatzung 2006
Microsoft-DOC: 100 kB
Abfallsatzung 2006
Microsoft-DOC: 100 kB
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallgebührensatzung 2006
Microsoft-DOC: 68 kB
Abfallgebührensatzung 2006
Microsoft-DOC: 68 kB
Gültigkeitsgebiet
Thüringen