Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren

    Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren

    Abfallwirtschaftsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-471
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Abfallwirtschaft / Untere Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445 - 471

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren

    Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich. Hierfür sind vorzulegen:

    • Meldebescheinigung
    • Einberufungsbestätigung / Immatrikulationsnachweis / Lehr- und Mietverträge usw.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren

    Abfallgebührensatzung 2006
    Microsoft-DOC: 68 kB

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Müllgebühren, Müllentsorgung, Abfallentsorgung, Kosten, Abfallbeseitigung, Preis, Müllbeseitigung, Müllpreise, Gebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de