Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallwirtschaftsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-471
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Abfallwirtschaft / Untere Abfallbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03685 445 - 471
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (Grundwehrdienst, Studium, Ausbildung) ist im Einzelfall eine Gebührenermäßigung möglich. Hierfür sind vorzulegen:
- Meldebescheinigung
- Einberufungsbestätigung / Immatrikulationsnachweis / Lehr- und Mietverträge usw.
Rechtsgrundlage(n)
- Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz - ThürAbfG
- Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Thüringer Kommunalordnung - ThürKO
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallsatzung 2006
Microsoft-DOC: 100 kB
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildburghausen: Abfallgebühren
Abfallgebührensatzung 2006
Microsoft-DOC: 68 kB
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Müllgebühren, Müllentsorgung, Abfallentsorgung, Kosten, Abfallbeseitigung, Preis, Müllbeseitigung, Müllpreise, Gebühren