Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Gebührenstelle, Widerspruchsbearbeitung

    Beschreibung

    Hier erhalten Sie Informationen zum Anschluss an die Abfallentsorgung.

    Wer muss melden?

    Was muss gemeldet werden?

    Wann muss gemeldet werden?

    Welche Unterlagen sind einzureichen?

    Welche Gebühren sind zu zahlen?

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Bahnhofstraße

    Bus: 205

    Bus: 270

    Bus: 211

    Bus: 216

    Bus: 242

    Bus: 201

    Bus: 212

    Bus: 243

    Bus: 208

    Bus: 210

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE87 8205 1000 0140 0303 87

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    SEPA Lastschriftmandat für Abfallentsorgungsgebühren

    Bankeinzug, Bankeinzugsermächtigung, Müll, Abfall, Entsorgung Mülltonnen, Abfallentsorgung, Abfallgebühren

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 19.09.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)