Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.1 Sachgebiet Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache
Kontakt
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Müllgebühren, Müllentsorgung, Abfallentsorgung, Kosten, Abfallbeseitigung, Preis, Müllbeseitigung, Müllpreise, Gebühren