Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Abfallgebühren
Auskünfte erteilt der Lankreis Eichsfeld.
https://www.kreis-eic.de/abfallwirtschaft.html
Auskünfte erteilt der Lankreis Eichsfeld.
https://www.kreis-eic.de/abfallwirtschaft.html
Ansprechpartner
EW Entsorgung GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 07:15 - 16:30 Uhr Freitag: 07:15 - 14:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Rechtsgrundlage(n)
- Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz - ThürAbfG
- Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Thüringer Kommunalordnung - ThürKO
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Abfallgebühren
§ 15 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gebietet es, Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Der Gesetzgeber hat den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in § 20 Abs. 1 KrWG die Abfallentsorgung als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge übertragen und gleichwohl in § 17 Abs. 1 KrWG den Abfallerzeugern und -besitzern die Pflicht auferlegt, die in privaten Haushaltungen anfallenden Abfälle dem örE zu überlassen. ÖrE ist gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrwG) der Landkreis Eichsfeld, der in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 der Abfallsatzung (AbfS) die Grundstückseigentümer und jeden anderen Abfallbesitzer (z.B. Mieter, Pächter) auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung („Müllabfuhr“) angeschlossenen Grundstück verpflichtet, die auf ihren Grundstücken oder sonst bei ihnen anfallenden Abfälle nach Maßgabe der Abfallsatzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen.
Als rechtliche Grundlagen der Abfallentsorgung dienen daher neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Dort finden Sie u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit, Abfuhrintervalle, Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Im Landkreis Eichsfeld werden wesentliche Aufgaben der Entsorgungslogistik von der EW Entsorgung GmbH wahrgenommen, welche 2004 gegründet wurde. Seit 2006 übernimmt sie die Restabfallsammlung im Landkreis. Für Restabfall, Sperrmüll, Altpapier und Verpackungsabfälle hält der Landkreis Eichsfeld über die EW Entsorgung GmbH im Rahmen der Daseinsvorsorge getrennte Entsorgungswege vor.
So schreibt die Abfallsatzung für die Überlassung von Restabfall entsprechend dimensionierte Restabfallbehälter vor. Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Abfall an, als in die Tonne passt, können Sie für 7,80 Euro pro Stück einen grauen Restabfallsack mit einem Füllvolumen von 60 Litern bei der EW Entsorgung GmbH oder über Ihre Gemeindeverwaltung erwerben. Nur diese bereitgestellten Restabfallsäcke werden vom Entsorger auch mitgenommen.
Manche Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, da sie schädliche Stoffe enthalten und damit Menschen und Umwelt gefährden können. Solche Abfälle können Sie beim Schadstoffmobil abgeben, das zwei Mal im Jahr in Ihrer Gemeinde hält. Die Tourenpläne entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, welcher jedem Haushalt zugesandt wurde.
Für Sperrmüll besteht die Möglichkeit, diesen zur Abholung bei der EW Entsorgung GmbH anzumelden. Eine entsprechende Anmeldekarte wurde jedem Haushalt zugesandt. Es besteht zudem die Möglichkeit die Abholung online zu beauftragen. Darüber hinaus kann der Sperrmüll gegebenenfalls selbst zur Kleinanliefererstation nach Beinrode gebracht werden. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr kostenfrei Elektroaltgeräte und Altmetall zur Abholung über die Ihnen zugesandte Anmeldekarte oder online anmelden. Stellen Sie die Elektroaltgeräte und das Altmetall frühestens am Vorabend des Abfuhrtags getrennt vom Sperrmüll bereit. Elektroaltgeräte und Altmetall können Sie alternativ zur Abholung auch kostenfrei bei der Kleinanliefererstation Beinrode abgeben.
Für die Überlassung von Papierabfällen, schreibt die Abfallsatzung entsprechend dimensionierte Altpapierbehälter vor oder die Nutzung eigens dafür bereitgestellter und gekennzeichneter zentraler Sammelbehälter oder dafür vorgesehener Sammelstellen.
Verpackungsabfälle gehören in die Ihnen jährlich kostenfrei zur Verfügung gestellten gelben Säcke, welche im 2-Wochen Rhythmus von der EW Entsorgung GmbH vor Ihrer Haustür abgeholt werden.
Altglas ist farblich getrennt über die an den Containerstandplätzen eigens dafür vorgesehenen Glascontainer sortiert nach Weißglas, Braunglas, Grünglas zu entsorgen.
§ 15 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gebietet es, Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Der Gesetzgeber hat den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in § 20 Abs. 1 KrWG die Abfallentsorgung als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge übertragen und gleichwohl in § 17 Abs. 1 KrWG den Abfallerzeugern und -besitzern die Pflicht auferlegt, die in privaten Haushaltungen anfallenden Abfälle dem örE zu überlassen. ÖrE ist gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrwG) der Landkreis Eichsfeld, der in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 der Abfallsatzung (AbfS) die Grundstückseigentümer und jeden anderen Abfallbesitzer (z.B. Mieter, Pächter) auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung ("Müllabfuhr") angeschlossenen Grundstück verpflichtet, die auf ihren Grundstücken oder sonst bei ihnen anfallenden Abfälle nach Maßgabe der Abfallsatzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen.
Als rechtliche Grundlagen der Abfallentsorgung dienen daher neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Dort finden Sie u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit, Abfuhrintervalle, Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Im Landkreis Eichsfeld werden wesentliche Aufgaben der Entsorgungslogistik von der EW Entsorgung GmbH wahrgenommen, welche 2004 gegründet wurde. Seit 2006 übernimmt sie die Restabfallsammlung im Landkreis. Für Restabfall, Sperrmüll, Altpapier und Verpackungsabfälle hält der Landkreis Eichsfeld über die EW Entsorgung GmbH im Rahmen der Daseinsvorsorge getrennte Entsorgungswege vor.
So schreibt die Abfallsatzung für die Überlassung von Restabfall entsprechend dimensionierte Restabfallbehälter vor. Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Abfall an, als in die Tonne passt, können Sie für 7,80 Euro pro Stück einen grauen Restabfallsack mit einem Füllvolumen von 60 Litern bei der EW Entsorgung GmbH oder über Ihre Gemeindeverwaltung erwerben. Nur diese bereitgestellten Restabfallsäcke werden vom Entsorger auch mitgenommen.
Manche Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, da sie schädliche Stoffe enthalten und damit Menschen und Umwelt gefährden können. Solche Abfälle können Sie beim Schadstoffmobil abgeben, das zwei Mal im Jahr in Ihrer Gemeinde hält. Die Tourenpläne entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, welcher jedem Haushalt zugesandt wurde.
Für Sperrmüll besteht die Möglichkeit, diesen zur Abholung bei der EW Entsorgung GmbH anzumelden. Eine entsprechende Anmeldekarte wurde jedem Haushalt zugesandt. Es besteht zudem die Möglichkeit die Abholung online zu beauftragen. Darüber hinaus kann der Sperrmüll gegebenenfalls selbst zur Kleinanliefererstation nach Beinrode gebracht werden. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr kostenfrei Elektroaltgeräte und Altmetall zur Abholung über die Ihnen zugesandte Anmeldekarte oder online anmelden. Stellen Sie die Elektroaltgeräte und das Altmetall frühestens am Vorabend des Abfuhrtags getrennt vom Sperrmüll bereit. Elektroaltgeräte und Altmetall können Sie alternativ zur Abholung auch kostenfrei bei der Kleinanliefererstation Beinrode abgeben.
Für die Überlassung von Papierabfällen, schreibt die Abfallsatzung entsprechend dimensionierte Altpapierbehälter vor oder die Nutzung eigens dafür bereitgestellter und gekennzeichneter zentraler Sammelbehälter oder dafür vorgesehener Sammelstellen.
Verpackungsabfälle gehören in die Ihnen jährlich kostenfrei zur Verfügung gestellten gelben Säcke, welche im 2-Wochen Rhythmus von der EW Entsorgung GmbH vor Ihrer Haustür abgeholt werden.
Altglas ist farblich getrennt über die an den Containerstandplätzen eigens dafür vorgesehenen Glascontainer sortiert nach Weißglas, Braunglas, Grünglas zu entsorgen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Abfallgebühren
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dabei wird dem Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft gefolgt. Es besagt, dass Abfälle grundsätzlich vermieden und ansonsten beseitigt oder verwertet werden sollten, um die natürlichen Ressourcen so gut wie möglich zu schonen.
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dabei wird dem Grundprinzip der Kreislaufwirtschaft gefolgt. Es besagt, dass Abfälle grundsätzlich vermieden und ansonsten beseitigt oder verwertet werden sollten, um die natürlichen Ressourcen so gut wie möglich zu schonen.
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Abfallgebühren
Seit 2007 gibt es ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem für den Restabfall. Dabei sind die Abfallbehälter mit einem Transponder versehen, wodurch jede Leerung registriert und behälterbezogen abgerechnet werden kann. Je nach Anzahl der Leerungen und entsprechend der Größe des Abfallbehältnisses erhalten die Haushalte des Landkreises Eichsfeld halbjährlich einen Abfallgebührenbescheid. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2025 durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen (Beschluss vom 8. Dezember 2021). Seit 1. Januar 2022 beträgt damit die Abfallgebühr 0,13 Euro je Volumenliter Restabfall. Als Mindestentleerungsvolumen werden für jede Person monatlich 30 Liter abgerechnet. Zu den Personen zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Bewohner im Sinne der Abfallsatzung. Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für Personen, die nachweislich durchgehend mehr als 6 Monate ortsabwesend sind. Diese bleiben auf Antrag befristet für maximal ein Jahr unberücksichtigt. Danach ist der Nachweis vor der betreffenden Abrechnungsperiode erneut zu erbringen. Das Mindestentleerungsvolumen für Ihren Haushalt entnehmen Sie bitte der Abfallgebührentabelle, welche Sie auf der Seite der Eichsfeldwerke als PDF herunterladen können. oder dem Mindestgebührenrechner der Eichsfeldwerke.
Seit 2007 gibt es ein verursacherbezogenes Abfallgebührensystem für den Restabfall. Dabei sind die Abfallbehälter mit einem Transponder versehen, wodurch jede Leerung registriert und behälterbezogen abgerechnet werden kann. Je nach Anzahl der Leerungen und entsprechend der Größe des Abfallbehältnisses erhalten die Haushalte des Landkreises Eichsfeld halbjährlich einen Abfallgebührenbescheid. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2025 durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen (Beschluss vom 8. Dezember 2021). Seit 1. Januar 2022 beträgt damit die Abfallgebühr 0,13 Euro je Volumenliter Restabfall. Als Mindestentleerungsvolumen werden für jede Person monatlich 30 Liter abgerechnet. Zu den Personen zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Bewohner im Sinne der Abfallsatzung. Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für Personen, die nachweislich durchgehend mehr als 6 Monate ortsabwesend sind. Diese bleiben auf Antrag befristet für maximal ein Jahr unberücksichtigt. Danach ist der Nachweis vor der betreffenden Abrechnungsperiode erneut zu erbringen. Das Mindestentleerungsvolumen für Ihren Haushalt entnehmen Sie bitte der Abfallgebührentabelle, welche Sie auf der Seite der Eichsfeldwerke als PDF herunterladen können. oder dem Mindestgebührenrechner der Eichsfeldwerke.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen