Abfallgebühren
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- die Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Suhl: Abfallgebühren
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abt. Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742605(ltd. SB Abfallwirtschaft)
Telefon Festnetz: 03681 742610(SB Abfallwirtsch. / Gebührenveranlagung)
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Informationen
Für die ganzjährige Entsorgung einer breiten Palette an Abfällen und Wertstoffen steht der Recyclinghof des Eigenbetriebs zur Verfügung.
Gegen Gebühr können haushaltsübliche Kleinmengen abgegeben werden:
- Sperrmüll
- Altreifen und Räder
- Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle
- Bauabfälle (Beton, Ziegel, Fliesen, Gips)
- Asbestzement
- Glasabfälle (Fensterglas), Keramik
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind den jeweils gültigen, auf dem Recyclinghof ausliegenden Preislisten zu entnehmen.
Die Anlieferung von Altkleidern, Altpapier, Pappe und Kartonagen, Behälterglas (Flaschen, Gläsern), Getränke- und Konservendosen und anderen Verpackungsabfällen sowie Elektro- und Elektronikschrott, Haushaltsbatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen ist kostenfrei.
Sonderabfälle können in haushaltsüblichen Mengen zu den Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Die Mengenbegrenzungen für die mobile Sonderabfallsammlung gelten entsprechend.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Müllpreise, Müllbeseitigung, Gebühren, Müllentsorgung, Müllgebühren, Preis, Kosten