Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung

    • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge für Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, Bioabfall, Papier
    • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge bei Eigentümerwechsel
    • Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne (Eigenkompostierung)
    • Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenanzahl
    • Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen (z. B. Studenten)
    • Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
    • Abfallberatung

    Ansprechpartner für die oben aufgeführten Leistungen sind:

    • zentrale Rufnummer: 0361 655-2810 sowie
    • Straßen A - I: Frau Schneider, Tel. 0361 655-2828
    • Straßen J - Z: Frau Welsch, Tel. 0361 655-2827
    • eingemeindete Ortsteile: Frau Wenig, Tel. 0361 655-2829
    • Großwohnanlagen: Herr Wilczak, Tel. 0361 655-2815
    • Ausgabe der grünen 70-Liter-Abfallsäcke für Hausmüll (Gebühr: 3,00 €/ Stück)

    Ansprechpartnerin für die Ausgabe der grünen Abfallsäcke ist

    • Frau Schneider Tel. 0361 655-2828

    Hinweis zum Datenschutz

    Bitte beachten Sie im Rahmen der Leistungserbringung das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DS GVO .

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte bzw. die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9
    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-2632

    Fax: 0361 655-2609

    E-Mail: Abfallbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Schilling (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-2641

    • Frau Steinicke

      Telefon Festnetz: 0361 655-2634

    Internet

    Formulare

    Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
    Abfall: Vollmacht für Bevollmächtigte
    Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
    Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
    Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
    Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung

    Für die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne im Fall von Eigenkompostierung

    • Belege zum Nachweis der Eigenkompostierung, z. B. Fotos

    Für die Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen

    • Belege für den auswärtigen Aufenthalt, z. B. Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Preis, Abfallbeseitigung, Müllgebühren, Abfallentsorgung, Müllbeseitigung, Müllentsorgung, Gebühren, Kosten, Müllpreise

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de