Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallentsorgung

    Abfallwirtschaftsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Abfallwirtschaft / Untere Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445 - 471

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hildburghausen: Abfallentsorgung

    Sperrmüll

    Im Abfallzwischenlager Leimrieth (ehemalige Deponie), wird Sperrmüll nicht mehr angenommen, das Lager ist geschlossen.

    Die Sperrmüllentsorgung erfolgt nur in haushaltsüblichen Kleinmengen im Rahmen der öffentlichen Sperrmüllsammlungen des Landkreises oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises.
    Sperrmüllaufkommen aus Haushaltsauflösungen und größere Mengen sind dem Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt), Restabfallbehandlungsanlage (RABA - Zella-Mehlis) anzudienen.

    Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen
    Am Schießstand 15 98544 Zella-Mehlis

    Telefon: 03682/47880

    FAX: 03682/4788199

    E-Mail: zast@zast.info


    Beachten Sie bitte die Tourenpläne für die Sperrmüllentsorgung und die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in der Abfallfibel des Landkreises.

    Eigenkompostierung

    Privathaushalte mit Ausnahme solcher in Wohnanlagen mit Biotonnen und Hausmüll-Containerentsorgung können eine Eigenkompostierung vornehmen und hierfür bis zum 31.12. des laufenden Jahres einen Gebührenabschlag für das Folgejahr beantragen.Die Grünabfallsammelstellen sind kostenfrei zu nutzen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sondermüll, Sperrmüll, Bauschutt, Müll, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de