Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Hinweise für Suhl: Abfallentsorgung
- Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung (Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung)
- Anmeldung der Papiertonnen
- Organisation der Sperrmüllentsorgung, Wertstoffplätze, Biotonnen, Elektroschrott- und Sonderabfallsammlungen, Altkleidercontainer, Recycling-Höfe
- Auskünfte zur Abfuhr von Hausmüll und Wertstoffen
- Anzeige von wilden Müllablagerungen
- Beseitigung von Müllablagerungen und Sonderabfällen (Kleinmengen)
- Astschnittsammlungen
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen
- Straßenreinigung
- Papierkörbe im Stadtgebiet
- Betreuung und Funktionstüchtigkeit öffentlicher Toiletten
- Überwachung des Winterdienstes auf Gehwegen und privaten Flächen
- Abfallberatung / Gewerbeabfallberatung
- Aufgaben der unteren Abfallbehörde
- Deponiebetreibung
- Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung (Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung)
- Anmeldung der Papiertonnen
- Organisation der Sperrmüllentsorgung, Wertstoffplätze, Biotonnen, Elektroschrott- und Sonderabfallsammlungen, Altkleidercontainer, Recycling-Höfe
- Auskünfte zur Abfuhr von Hausmüll und Wertstoffen
- Anzeige von wilden Müllablagerungen
- Beseitigung von Müllablagerungen und Sonderabfällen (Kleinmengen)
- Astschnittsammlungen
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen
- Straßenreinigung
- Papierkörbe im Stadtgebiet
- Betreuung und Funktionstüchtigkeit öffentlicher Toiletten
- Überwachung des Winterdienstes auf Gehwegen und privaten Flächen
- Abfallberatung / Gewerbeabfallberatung
- Aufgaben der unteren Abfallbehörde
- Deponiebetreibung
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Suhl: Abfallentsorgung
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 10
(03681) 74 25 77
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 02
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 10
(03681) 74 25 77
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 02
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742577(SB Abfallwirtschaft/ Straßenreinigung)
Telefon Festnetz: 03681 742593(SB Boden- und Gewässerschutz)
Telefon Festnetz: 03681 74-2589(SB Immissionsschutz)
Telefon Festnetz: 03681 742466(SB Naturschutz/ Artenschutz)
Fax: 03681 742345
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
Bauschutt, Müll, Sperrmüll, Müllentsorgung, Sondermüll