Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Fax: 03661 876-222

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-greiz.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Greiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Landratsamt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus 1, 2 und 3

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    Fax: 03661 876-222

    E-Mail: info@landkreis-greiz.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Abbruch, Abriss von Häusern, Scheune abreißen, Baubeseitigung, Abbruchanzeige, Garage abreißen, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Bauplanung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de