Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-936

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 19

    07333 Unterwellenborn

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 6731-32

    Fax: 03671 6731-49

    E-Mail: poststelle@gemeinde-unterwellenborn.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer benutzen bitte den Eingang am linken Seitenflügel (Fahrstuhl im Keller)

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Stichwörter

    Baubeseitigung, Abbruch, Garage abreißen, Bauplanung, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Abriss von Häusern, Abbruchanzeige, Scheune abreißen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English