Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage
Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, muss in vielen Fällen vorher angezeigt werden.
Beschreibung
Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,
- wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
- wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
- wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.
Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr J. Kaufmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-366
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Herr J. Ihme
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-325
Telefon Festnetz: 03675 871-365
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Frau G. Krannich
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-321
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Frau S. Heim
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-364
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Frau L. M. Renner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-282
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Internet
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO - (Thüringen)" sowie
- für das Vorhaben ggf. erforderliche Anlagen (z. B. Lageplan, Stellungnahme eines qualifizierten Tragwerksplaners zur Standsicherheit benachbarter Gebäude)
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Thüringer Bauordnung (§ 60 Abs. 3)
Verfahrensablauf
Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.
Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.
Fristen
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Abbruch, Abriss von Häusern, Scheune abreißen, Baubeseitigung, Abbruchanzeige, Garage abreißen, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Bauplanung