Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Hinweise für Sonneberg: Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, muss in vielen Fällen vorher angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Hinweise für Sonneberg: Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-479

    Fax: 03675 871-325

    E-Mail: bauverwaltung@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sonneberg: Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO - (Thüringen)" sowie 
    • für das Vorhaben ggf. erforderliche Anlagen (z. B. Lageplan, Stellungnahme eines qualifizierten Tragwerksplaners zur Standsicherheit benachbarter Gebäude)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sonneberg: Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Thüringer Bauordnung (§ 60 Abs. 3)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Stichwörter

    Baubeseitigung, Abbruch, Garage abreißen, Bauplanung, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Abriss von Häusern, Abbruchanzeige, Scheune abreißen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English