Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-602

    Telefon Festnetz: 03644 540-601

    E-Mail: post.bauamt@weimarerland.de

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Sulza - Bautechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99518 Bad Sulza

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: Apolda-Großheringen
    • Haltestelle: Bahnhof Bad Sulza
      Linie:
      • Regionalbahn: Erfurt-Halle/Leipzig

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036461 241-0

    Fax: 036461 241-12

    E-Mail: bauamt@bad-sulza.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte am Hintereingang klingeln

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Abbruch, Abriss von Häusern, Scheune abreißen, Baubeseitigung, Abbruchanzeige, Garage abreißen, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Bauplanung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de