Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-450

    Telefon Festnetz: 03628 738-451

    Fax: 03628 738-477

    E-Mail: bauamt@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ilmenau - Untere Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Weimarer Straße 1d

    98693 Ilmenau

    Goethepassage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
    • Haltestelle: Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03677 600-222

    E-Mail: bauaufsicht@ilmenau.de

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Stichwörter

    Baubeseitigung, Abbruch, Garage abreißen, Bauplanung, Abriss von Gebäuden, Bauabbruch, Abriss von Häusern, Abbruchanzeige, Scheune abreißen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English