Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage
Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.
Beschreibung
Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,
- wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
- wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
- wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.
Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Hinweise für Hildburghausen: Abbruchgenehmigung / Abrißgenehmigung
Abbrüche frei stehender Gebäude
sind ab einer Größe von 300m³ umbauten Raum genehmigungspflichtig. Bei geringeren Ausmaßen ist nur eine Information an die Gemeinde notwendig.Der Abriß von Gebäudeteilen ist immer genehmigungspflichtig, weil möglicherweise Standsicherheitsprobleme des stehenbleibenden Gebäudeteiles zu beurteilen sind.
Bei größeren Objekten müssen Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt werden, wie z.B. Amt für Arbeitsschutz, Untere Denkmalschutzbehörde usw. Die Belange dieser TÖB müssen durch den Bauherrn beachtet werden. Sie werden in die Abbruchgenehmigung eingearbeitet.
Abbrüche frei stehender Gebäude
sind ab einer Größe von 300m³ umbauten Raum genehmigungspflichtig. Bei geringeren Ausmaßen ist nur eine Information an die Gemeinde notwendig.Der Abriß von Gebäudeteilen ist immer genehmigungspflichtig, weil möglicherweise Standsicherheitsprobleme des stehenbleibenden Gebäudeteiles zu beurteilen sind.
Bei größeren Objekten müssen Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt werden, wie z.B. Amt für Arbeitsschutz, Untere Denkmalschutzbehörde usw. Die Belange dieser TÖB müssen durch den Bauherrn beachtet werden. Sie werden in die Abbruchgenehmigung eingearbeitet.
zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Hinweise für Hildburghausen: Abbruchgenehmigung / Abrißgenehmigung
Zuständigkeit
SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-231
FAX: 03685/445-501
Zuständigkeit
SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-231
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03685 445-235
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.
Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.
Fristen
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024