Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage
Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.
Beschreibung
Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,
- wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
- wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
- wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.
Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Bau und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Landgemeinde Unstrut-Hainich
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Großengottern, Rathaus
Bus: 745
Bus: 144
Bus: 141
Bus: 142
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.
Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.
Fristen
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024