Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

    Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

    • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
    • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
    • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

    Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    zuständige Stelle

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Bau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6301(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6311(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6313(Bau)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6304(Straßenverkehr)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6307(Straßenverkehr)

    Telefon Festnetz: 03631 911-6308(Denkmalschutz)

    E-Mail: bauordnung@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007

    Technisch geändert am 21.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Gemeindeverwaltung Werther - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag : 09.00 -12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-14

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: martina.degenhardt@gemeinde-werther.de

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2010

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Gemeindeverwaltung Werther - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-15

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: jaenette.reinhardt@gemeinde-werther.de

    Formulare

    Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2010

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

    Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

    Fristen

    Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Baubeseitigung, Garage abreißen, Abriss von Häusern, Bauabbruch, Abbruchanzeige, Abriss von Gebäuden, Abbruch, Scheune abreißen, Bauplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024