Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum allgemeinbildenden Schulbesuch
    99010019020013

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Verfügen Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch in Deutschland und läuft diese Aufenthaltserlaubnis ab, obwohl Sie die Schule noch nicht beendet haben? Dann können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.

    Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.

    Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    07318 Saalfeld/Saale

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift

    Schloßstraße 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis die Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: Gebühr 96,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 48,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: Gebühr 93,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 46,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, beispielsweise wegen Familiennachzug oder Studium. Das gilt auch für die Zeit nach Ihrem Schulbesuch.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium der Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 30.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2025

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Schulabschluss, Fortsetzung des Schulbesuchs, Einwanderung, Deutsch lernen, Bildungseinrichtung, Internationaler Abschluss, Schulbesuch in Deutschland, Befristung, Sprachkenntnisse, Aufenthaltserlaubnis, Allgemeinbildender Schulbesuch, Befristeter Aufenthaltstitel, befristeter Aufenthaltstitel, Berufliche Bildungsmaßnahme, Staatlich anerkannte Schule, Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024