Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium
    99010019020004

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung besitzen und Ihr Studium noch nicht starten können, können Sie eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

    Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:

    • Studienvoraussetzungen
    • Studienverlauf
    • Studienabschluss
    • sonstige akademische Belange

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.

    Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    07318 Saalfeld/Saale

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift

    Schloßstraße 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen (Sie sollten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.)

    Geltungsdauer: 1 bis 2 Jahre (Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr, maximal um 2 Jahre verlängert. Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen wie dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens 2 Jahre verlängert. Dauert Ihr Studium weniger als 2 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis um die Dauer des Studiums verlängert.)

    Kosten

    In bestimmten Fällen sind Gebührenermäßigungen oder -befreiungen möglich.

    Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende: Gebühr 96,00 EUR

    Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 48,00 EUR

    Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende: Gebühr 93,00 EUR

    Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für minderjährige Antragstellende: Gebühr 46,50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
    • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium der Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 30.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2025

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Verlängerung des Aufenthalts, Bedingungen zur Studienaufnahme, Staatliche Hochschule, Studienvorbereitender Sprachkurs, Studienplatz, Hochschulzugang, Einwanderung, Vollzeitstudium, Studieren in Deutschland, Studiengang, Studienvorbereitung, Teilzeitstudium, Deutschkurs, Ausländische Studierende, Universität, Sprachkenntnisse, Studentische Nebentätigkeiten, Studienvorbereitende Maßnahmen, Ferienjob

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024