Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung
    99010019001016

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie einen Studienplatz in Deutschland suchen, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.

    Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

    Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.

    Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    07318 Saalfeld/Saale

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift

    Schloßstraße 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.)

    Geltungsdauer: 9 Monate (Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.: Gebühr 100,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.: Gebühr 50,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 08.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2025

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Studieren in Deutschland, Schulabschluss, Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltstitel, Vollzeitstudium, Einwanderung, Studiengang, Studienplatz suchen, Ausländische Studierende, Zulassung zum Studium, Studienbewerbung, Aufenthaltserlaubnis, Hochschule, Hochschulzugang, Universität, Bewerbung um Studium, Studentenvisum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024