Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch
    99010019001013

    Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland an einem Deutschsprachkurs oder einem Schüleraustausch teilzunehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, benötigen Sie für die Teilnahme an einem Deutschsprachkurs oder an einem Schüleraustausch eine Aufenthaltserlaubnis.

    Der Deutschkurs muss ein Intensivsprachkurs sein, der dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse und nicht der Studienvorbereitung dient.

    Die Dauer des Intensivsprachkurses muss zeitlich begrenzt sein. Der Besuch und die Nachbereitung des Kurses sollten Ihre Arbeitszeit in Gänze in Anspruch nehmen. In der Regel bedeutet das für Sie einen Unterricht von Montag bis Freitag mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 18 Unterrichtsstunden. Abend-, Wochenend- oder Teilzeitsprachkurse sind nicht ausreichend.

    Bei einem Schüleraustausch nehmen Sie an einem befristeten Schulaufenthalt teil, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Sie können auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr auswählen. Es ist kein unmittelbarer Austausch erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das bedeutet, dass kein Gegenbesuch einer Gastschülerin oder eines Gastschülers bei Ihnen notwendig ist.

    Während des Sprachkurses und des Schüleraustausches muss Ihr Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein. Als Richtwert gilt beim Schüleraustausch der aktuelle Satz des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich 10 Prozent.

    Sie können während Ihres Aufenthalts zum Sprachkurs eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Der Aufenthalt zum Schüleraustausch berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung.

    Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

    Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    07318 Saalfeld/Saale

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift

    Schloßstraße 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks erteilt, bei einem Schüleraustausch in der Regel ein Jahr, bei Sprachkursen bestimmt die Dauer des Sprachkurses die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis.

    Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.: Gebühr 100,00 EUR

    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.: Gebühr 50,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Als antragstellende Person haben Sie daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
    • Während des Aufenthalts zum Besuch eines Sprachkurses bestehen keine Beschränkungen für den Wechsel des Aufenthaltszwecks.
    • Nach der Beendigung von Sprachkursen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung erforderlich sind, kann die zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise erteilt werden.
    • Im Anschluss an eine Teilnahme an einem Schüleraustausch darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur erteilt werden, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 08.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2025

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Gastschüler, Intensivsprachkurs, Deutschkurs, Schule internationale Ausrichtung, Deutsch lernen, Wochenendsprachkurs, Gastschülerin, Sprachkurs, Schulabschluss, Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, Deutschsprachkurs, Aufenthaltstitel, Gastschuljahr, Sprachkenntnisse, Schulbesuch in Deutschland, Schüleraustausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024