Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium
    99010019001005

    Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn

    • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit Bedingungen verbunden ist, zum Beispiel dem Nachweis über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums.
    • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit der Bedingung verbunden ist, dass Sie zuvor ein Studienkolleg oder eine vergleichbare Einrichtung besuchen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt eine Zulassung vorlegen.
    • Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium zugelassen wurden.
    • Sie zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen wurden, ohne dass Ihnen bereits die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt.
    • Ihnen die Zusage eines Betriebs für das Absolvieren eines studienvorbereitenden Praktikums vorliegt.

    Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.

    Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.

    Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.

    Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

    Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    07318 Saalfeld/Saale

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    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift

    Schloßstraße 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 6 bis 8 Wochen

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.: Gebühr 100,00 EUR

    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.: Gebühr 50,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
    • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 08.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2025

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Wartesemester, Ferienjob, Praktikum, Deutschkurs, Ausländische Studierende, Staatliche Hochschule, Studiengang, ausländischer Student, Studienplatz, Einwanderung, Studieren in Deutschland, Teilzeitstudium, Sprachkurs, Studienvorbereitung, Studienkolleg, Wartezeit Studium, Studentische Nebentätigkeiten, Studienantrag, Pflichtpraktikum, Zulassung Studium, Studienvorbereitende Maßnahmen, Studentenvisum, Bedingungen zur Studienaufnahme, ausländische Studentin, Vollzeitstudium, Sprachkenntnisse, Studienvorbereitender Sprachkurs, Hochschulzugang, Universität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024