Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Besondere Zuwendung für Haftopfer beantragen

    Sie waren in der DDR mindestens 90 Tage in Haft und wurden deshalb durch ein Gericht rehabilitiert? Dann können Sie eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie mindestens 90 Tage in Haft waren und die Haft nicht mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung vereinbar war, können Sie eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten. Die Zuwendung beträgt 330 EUR im Monat.

    Folgende Personen können zum Beispiel betroffen sein:

    • Opfer des SED-Regimes, die in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig aus politischen Gründen inhaftiert waren
    • Opfer des SED-Regimes, die in der ehemaligen DDR aus politischen oder sonst sachfremden Gründen in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen oder in einem Heim für Kinder oder Jugendliche untergebracht waren.

    Wegen der rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung müssen Sie durch ein Gericht rehabilitiert worden sein.

    Ihr Einkommen darf dafür bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

    Folgende Einkünfte werden nicht berücksichtigt:

    • Renten wegen
      • Alters
      • verminderter Erwerbsfähigkeit
      • eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
      • Todes oder vergleichbare Leistungen
    • Arbeitsförderungsgeld
    • Kindergeld

    Die Zuwendung ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.

    Sie können die besondere Zuwendung für Haftopfer nicht erhalten, wenn gegen Sie eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verhängt worden ist und diese Verurteilung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 141

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Suhl - Bahnhof

    Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5214

    Fax: 0361 57331-5239

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 23.12.2024 (von: Zentgraf, Klemens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Rehabilitierungsentscheidung
    • Einkommensnachweise

    Voraussetzungen

    • Sie sind nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert worden, weil Sie in der DDR mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrige Haft beziehungsweise Freiheitsentziehung erlitten haben.
    • Sie sind in Ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt.
    • Sie wurden nicht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, die in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das zuständige Landgericht

    Fristen

    Da Sie die Zuwendung im Voraus erhalten, müssen Sie Änderungen bei Ihrem Einkommen ohne Zeitverzug melden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 20.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    DDR, Rehabilitierung, SED-Regime, Freiheitsstrafe, rechtsstaatswidrig, Freiheitsentzug, Gefängnis, Entschädigung, Haftopfer, Freiheitsentziehung, Rente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)