Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

    Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit einer kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

    Beschreibung

    Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder
    • die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II

    Formulare

    Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingegangen ist, wenn die Zulassungsbehörde einen entsprechenden Online-Dienst zur Verfügung stellt.

    Voraussetzungen

    Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    ggf. kommunale Regelungen

    Verfahrensablauf

    Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

    Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Adressänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 19.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Stähr, Robin)

    Stichwörter

    Leasingfahrzeug zulassen, Leasingbrief erhalten, finanziertes Fahrzeug zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)