Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit einer kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Beschreibung
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Kfz-Zulassungsstelle
Aktuelles
Infomationen zu den Aufgabenschwerpunkten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land finden Sie auf der Webseite, die Sie für Ihr Anliegen rund ums Auto benötigen. Nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe und die Online-Reservierung für ein Wunschkennzeichen im Link-Modul. Dort werden Sie sicher und einfach geleitet bis Ihr Termin für einen Besuch bei uns in der Kfz-Zulassungsbehörde gesichert ist. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden. 
Beschreibung
Aufgabenschwerpunkte der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land:
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Außerbetriebsetzung
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Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
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Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches
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Umschreibung von Außerhalb des Zulassungsbezirkes
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Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel
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Zulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)
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Kurzzeitkennzeichen
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Namens/Technikänderung
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Ausfuhrkennzeichen
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Verlust/Diebstahl von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen
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Ersatzkennzeichen
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Betriebserlaubnis/Versicherungskennzeichen
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Änderung Saisonzeitraum
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Adressänderung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder
- die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
Formulare
Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingegangen ist, wenn die Zulassungsbehörde einen entsprechenden Online-Dienst zur Verfügung stellt.
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Rechtsgrundlage(n)
ggf. kommunale Regelungen
Verfahrensablauf
Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Adressänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 19.11.2024
Stichwörter
finanziertes Fahrzeug zulassen, Leasingfahrzeug zulassen, Leasingbrief erhalten