Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

    Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.

    Beschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
    Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    zuständige Stelle

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Kosten

    Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
    • Beitragsnummer
    • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Radio, ARD, Medien, GEZ, Rundfunkgebühren, ZDF, TV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)