Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Beschreibung
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Beitrag kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 11.12.2024
Stichwörter
ARD, GEZ, Radio, Medien, TV, ZDF, Rundfunkgebühr