Flächennutzungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen

    Sie können sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan gegenüber der Gemeinde äußern.

    Beschreibung

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen. Dieses erfolgt vordergründig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der alle Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme abzugeben.

    Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde in Grundzügen festgelegt.

    Typische Darstellungen von beabsichtigten Bodennutzungen im Flächennutzungsplan sind:

    • Wohnen
    • Gewerbe
    • Verkehr
    • Grünflächen 
    • Landwirtschaft
    • Wald

    Die Unterlagen zu einem Flächennutzungsplan bestehen im Allgemeinen aus:

    • Planzeichnung mit Darstellungen zur Art der beabsichtigten Bodennutzung
    • Begründung
    • Umweltbericht
    • Gegebenenfalls weitere Karten zu ausgewählten Themenbereichen wie Verkehr

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Kommune, die den Flächennutzungsplan für ihr Gemeindegebiet aufstellt

    Zuständigkeit

    Für Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Frist, in der die Unterlagen zum Flächennutzungsplan zur Einsichtnahme bereitgestellt werden, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Gemeinde  äußern beziehungsweise eine Stellungnahme abgeben.

    Soweit eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, besteht auch dort die Möglichkeit, sich mündlich zu äußern oder eine Stellungnahme abzugeben.

    Nach Fristende prüft die zuständige Gemeinde die eingegangenen Stellungnahmen. Die so festgestellten abwägungsbeachtlichen Stellungnahmen sind dann in die Abwägung entsprechende des Baugesetzbuches, wonach die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, einzustellen. Das Ergebnis der Prüfung beziehungsweise der Abwägung ist Ihnen mitzuteilen.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 30 Tage (Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig von der Anzahl durchgeführter Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie vom Umfang eingegangener Stellungnahmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 18.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Bauleitplan, Infrastruktur, Infrastrukturvorhaben, Bauleitplanung, FNP, Flächennutzungsplan, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Großbauprojekt, Bauprojekt, Bauplanung, F-Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)