Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE): Sie benötigen keine Umschreibung (siehe jedoch obige Anmerkungen zu den C- und D-Klassen).

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Südliches Saaletal (Kreis Saale-Holzland-Kreis, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
      • bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
    • aktuelles Lichtbild
      • 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
      • Frontalaufnahme
      • ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 19.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    EU-Führerschein, Fahrerlaubnis umschreiben, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Europäische Union, EWR-Fahrerlaubnis, EWR, EU, Europäischer Wirtschaftsraum, EWR-Führerschein, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)