Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE): Sie benötigen keine Umschreibung (siehe jedoch obige Anmerkungen zu den C- und D-Klassen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Fahrerlaubnisbehörde
Aktuelles
In der Fahrerlaubnisbehörde des Weimarer Landes erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden.
Beschreibung
Aufgabenschwerpunkte:
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
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Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
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Begleitetes Fahren mit 17
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Internationaler Führerschein
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: 03644 540-734
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
- aktuelles Lichtbild
- 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
- Frontalaufnahme
- ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 19.11.2024
Stichwörter
EWR, EU, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, EU-Fahrerlaubnis, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, EWR-Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Umschreibung, EWR-Führerschein