Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben, sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie an einem Baum Veränderungen vornehmen wollen oder einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz, zum Beispiel als Naturdenkmal oder in Alleen, unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist, müssen Sie vor dem Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Naturschutzbehörde
Aktuelles
Der Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen sind die wesentlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 10.10.2024