Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben, sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

    Wenn Sie an einem Baum Veränderungen vornehmen wollen oder einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz, zum Beispiel als Naturdenkmal oder in Alleen, unterliegen.

    Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil durch eine Baumschutzsatzung geschützt ist, müssen Sie vor dem Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742704(Sachgebietsleitung Umwelt)

    Telefon Festnetz: 03681 742593(SB Boden- und Gewässerschutz)

    Telefon Festnetz: 03681 74-2589(SB Immissionsschutz)

    Fax: 03681 742345

    E-Mail: Umwelt-Bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 10.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)