• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?
Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat? 
Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
 

zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes Thüringen in Form des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie der Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 61 - Immissionsschutz

Adresse

Hausanschrift

Harry-Graf-Kessler-Straße 1

99423 Weimar

Postanschrift

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Version

Technisch erstellt am 24.06.2024

Technisch geändert am 07.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Landratsamt Greiz

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Hauptgebäude

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03661 876-0

Fax: 03661 876-222

E-Mail: info@landkreis-greiz.de

Version

Technisch erstellt am 13.04.2007

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante
  • Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
     

Voraussetzungen

  • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage
     

Fristen

Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.

Bearbeitungsdauer

6 Monate (Bei Änderung)

7 Monate (Bei Errichtung und Betrieb)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 19.06.2024

Version

Technisch erstellt am 18.06.2024

Technisch geändert am 20.06.2024

Stichwörter

Nicht genehmigungsbedürftige Anlage, störfallrelevante Einrichtung Betrieb, Störfallrelevante Änderung, Immissionsschutz, Anlage Bestandteil Betriebsbereich, Anlage ändern, Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren, Anlage ist Betriebsbereich, Genehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024