Einwände bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbringen

    Wenn Sie von einem Festsetzungsverfahren eines Überschwemmungsgebietes betroffen sind, können Sie Hinweise und Einwendungen zu diesem vorbringen.

    Beschreibung

    Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes werden alle die Flächen erfasst, die auf Grund ihrer Lage statistisch gesehen einmal in hundert Jahren durch Hochwasser des entsprechenden Gewässers überschwemmt werden.

    Ein Überschwemmungsgebiet wird auf der Grundlage einer fachtechnischen Berechnung nach der Prüfung aller eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen festgesetzt.

    Bei der hydraulischen Berechnung werden die beim Hochwasser zu erwartende Abflussmenge, das Gelände sowie andere Einflussgrößen berücksichtigt.

    In einem Überschwemmungsgebiet gelten verschiedene Schutzbestimmungen und Verbote.

    Innerhalb eines Verfahrens zur Festlegung des Überschwemmungsgebietes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise, Bedenken und Fragen dazu vorzutragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Referat 41 Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 41 - Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes werden in den betroffenen Städten, Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften folgende Unterlagen im Entwurf ausgelegt:

    • Texte der Rechtsverordnung
    • Flurstücksgenaue Karten im Format A1

    Die Auslegungszeiten und -orte werden Ihnen im jeweiligen Amtsblatt beziehungsweise durch einen öffentlichen Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich die Unterlagen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ansehen. Der entsprechende Link wird im Bekanntmachungstext veröffentlicht.

    Nach der Einsichtnahme haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Einwendungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder online vorzubringen.

    Wenn Sie die Einwendung online vorbringen möchten, benutzen Sie bitte die zur Verfügung gestellte Eingabemöglichkeit. Beantworten Sie hierbei alle erforderlichen Fragen mit Sorgfalt, damit Ihre Hinweise zum Beispiel dem korrekten Ort zugeordnet werden können. Das Hochladen von zusätzlichen Dokumenten, beispielsweise von Fotos real abgelaufener Hochwasserereignisse, erleichtern beziehungsweise unterstreichen möglicherweise Ihre textlichen Ausführungen.

    Fristen

    Einwendungen können Sie bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung vorbringen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung sämtlicher eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen kann eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls wendet sich die zuständige Behörde mit weiteren Fragen an Sie.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 14.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Einwendung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de