Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Stadtplanerliste des Landes Thüringen.
Beschreibung
Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Stadtplanerliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied.
zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Postfachadresse
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: alle Linien
- Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Kettwig
Fax: 0361 21050-30
Internet
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Voraussetzungen
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 4 bis 8 Wochen
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Kosten
Gebühr ab 150.00 EUR bis 300.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 11.03.2024
Stichwörter
Stadtplanerin, Stadtplaner