• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Architektenliste Eintragung

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Thüringen.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Ansprechpartner

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 39

99084 Erfurt

1. Etage

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 900 414

99107 Erfurt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 210500

Fax: 0361 2105050

E-Mail: info@architekten-thueringen.de

Kontaktperson

Bankverbindung

Architektenkammer Thüringen

Empfänger: Architektenkammer Thüringen

IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

Version

Technisch erstellt am 11.11.2009

Technisch geändert am 09.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
  • Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Nachweis der Fortbildungsstunden
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
  • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

Voraussetzungen

Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Antragsfrist: 4 bis 8 Wochen

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Kosten

Gebühr ab 150,00 EUR bis 300,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 11.03.2024

Version

Technisch erstellt am 07.05.2024

Technisch geändert am 07.05.2024

Stichwörter

Stadtplanerin, Stadtplaner, Stadtplanerliste

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024