Architektenliste Eintragung

    Eintragung in die Architektenliste beantragen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Thüringen.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: alle Linien
    • Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    Fax: 0361 2105050

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
    • Personalausweis/ Meldebescheinigung
    • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
    • Bachelor- und Masterzeugnis
    • Nachweis der Fortbildungsstunden
    • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
    • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 4 bis 8 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 150.00 EUR bis 300.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 11.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Stichwörter

    Stadtplanerliste, Stadtplanerin, Stadtplaner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de