Eintragung in die Architektenliste beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Thüringen.
Beschreibung
Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien
Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Voraussetzungen
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 4 bis 8 Wochen
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Kosten
Gebühr ab 150.0 EUR bis 300.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 11.03.2024