• Tonndorf (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land - Amtsärztlicher Dienst

Aktuelles

Der amtsärztliche Dienst ist unter anderem für Verbeamtungsuntersuchungen, Beurteilungen von Dienstfähigkeiten von Beamten, Begutachtungen von Beamten zwecks Feststellung der Notwendigkeit von Rehabilitationsbehandlungen, Prüfungsfähigkeitsbegutachtungen, Begutachtungen bezüglich der Haft- bzw. Verhandlungstauglichkeit, Genehmigungen zur Bestattungsfristverlängerungen, Vornahme einer zweiten Leichenschau, Ausstellung von internationalen Leichenpässen und Aufbewahrung von Totenscheinen zuständig.

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" 
  • Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

Voraussetzungen

Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
     

Fristen

Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Kosten

Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Abgabe kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

Version

Technisch erstellt am 15.03.2024

Technisch geändert am 09.08.2024

Stichwörter

beim Gesundheitsamt, Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, Beendigung der freiberuflichen Berufstätigkeit, Hebamme oder Entbindungspfleger, Meldepflicht Hebamme oder Entbindungspfleger, Änderung des Tätigkeitsorts, Anzeige selbständige Tätigkeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024