Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Hygiene
Beschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises und entscheidet bei Überschreitung von Grenzwerten über entsprechende Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu Themen wie der Überwachungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Wasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen. Die Qualität des Badewassers, die allgemeine Hygiene, die Wasseraufbereitungsanlagen und die Eigenüberwachung öffentlicher Schwimmbäder werden ebenfalls vom Gesundheitsamt überwacht und überprüft. Das Gesundheitsamt hat weiterhin die Aufgabe, die Einhaltung hygienischer Bedingungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen durch Kontrollen der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie der Einhaltung baulich-funktioneller und hygienischer Ausstattungsvorgaben zu überwachen. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nimmt das Gesundheitsamt Aufklärungs- und Beratungsaufgaben wahr und erfasst und wertet Fälle von meldepflichtigen Krankheiten aus. Es unternimmt Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten, Desinfektion, Impfung und medikamentösen Prophylaxe und spricht Tätigkeitsverbote und Besuchsverbote von öffentlichen Einrichtungen aus. Das Gesundheitsamt steht außerdem für allgemeine Anfragen zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Themen wie Innenraumluft und Schimmelpilzbefall zur Verfügung.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger"
- Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit
Voraussetzungen
Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
Fristen
Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024