Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

    Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

    Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
    Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.3.1 Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Gesundheitsamt Artern

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Artern
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Artern
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Hausanschrift

    Edmund- König- Strasse 7

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Artern
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Artern
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-471

    Telefon Festnetz: 03466 741-941

    Fax: 03632 741-88471

    E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" 
    • Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
    • eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
       

    Fristen

    Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Anzeige selbständige Tätigkeit, beim Gesundheitsamt, Hebamme oder Entbindungspfleger, Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, Änderung des Tätigkeitsorts, Beendigung der freiberuflichen Berufstätigkeit, Meldepflicht Hebamme oder Entbindungspfleger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de