Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen.
Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Str. 74, 99817 Eisenach
Telefon: 03695 617401 Fax: 03695 617499
erforderliche Unterlagen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger"
- Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit
Voraussetzungen
Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
Fristen
Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024
Stichwörter
Anzeige selbständige Tätigkeit, beim Gesundheitsamt, Hebamme oder Entbindungspfleger, Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, Änderung des Tätigkeitsorts, Beendigung der freiberuflichen Berufstätigkeit, Meldepflicht Hebamme oder Entbindungspfleger