Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes:  Montag: 08.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag:08.00 – 17.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Amtsärztlicher Dienst Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr  Hinweis : Sowie täglich nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742817(MA amtsärztlicher Bereich)
Telefon Festnetz: 03681 742815(Sekretariat)
E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice der Stadt Suhl
erforderliche Unterlagen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger"
- Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit
Voraussetzungen
Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
Fristen
Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024
Stichwörter
beim Gesundheitsamt, Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, Beendigung der freiberuflichen Berufstätigkeit, Hebamme oder Entbindungspfleger, Meldepflicht Hebamme oder Entbindungspfleger, Änderung des Tätigkeitsorts, Anzeige selbständige Tätigkeit