Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 26 - Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 31

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpflegerin, Anästhesietechnische Assistentin, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Medizinischer Technologe für Radiologie, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Podologe oder Podologin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Rettungsassistent oder -assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Operationstechnischer Assistent, Diätassistent oder Diätassistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Medizinische Technologin für Radiologie, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Apotheker oder Apothekerin, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Operationstechnische Assistentin, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Krankenpflegerin, Arzt oder Ärztin, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Masseur und medizinischer Bademeister, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Logopäde oder Logopädin, Anästhesietechnischer Assistent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English