Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 26 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 31

    04600 Altenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-820

    Fax: 03447 586-844

    E-Mail: gesundheit@altenburgerland.de(Gesundheit)

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2024

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Operationstechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Apotheker oder Apothekerin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Arzt oder Ärztin, Logopäde oder Logopädin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Podologe oder Podologin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Radiologie, Anästhesietechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Kinderkrankenpflegerin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Rettungsassistent oder -assistentin, Anästhesietechnischer Assistent, Operationstechnischer Assistent, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Diätassistent oder Diätassistentin, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankenpflegerin, Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinischer Technologe für Radiologie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024