Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Hügelland/Täler (Kreis Saale-Holzland-Kreis, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)