Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Amtsärztlicher Dienst
Aktuelles
Der amtsärztliche Dienst ist unter anderem für Verbeamtungsuntersuchungen, Beurteilungen von Dienstfähigkeiten von Beamten, Begutachtungen von Beamten zwecks Feststellung der Notwendigkeit von Rehabilitationsbehandlungen, Prüfungsfähigkeitsbegutachtungen, Begutachtungen bezüglich der Haft- bzw. Verhandlungstauglichkeit, Genehmigungen zur Bestattungsfristverlängerungen, Vornahme einer zweiten Leichenschau, Ausstellung von internationalen Leichenpässen und Aufbewahrung von Totenscheinen zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Fax: 03644 540-589
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name
- Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
- Anschrift der Niederlassung
- Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung
Voraussetzungen
Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.
Kosten
Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024
Stichwörter
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Operationstechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Apotheker oder Apothekerin, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Arzt oder Ärztin, Logopäde oder Logopädin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Podologe oder Podologin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Radiologie, Anästhesietechnische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Kinderkrankenpflegerin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Rettungsassistent oder -assistentin, Anästhesietechnischer Assistent, Operationstechnischer Assistent, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Diätassistent oder Diätassistentin, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Krankenpflegerin, Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinischer Technologe für Radiologie