Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name
- Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
- Anschrift der Niederlassung
- Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung
Voraussetzungen
Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:
- Erstellen Sie die Anzeige.
- Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
- Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.
Kosten
Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024
Stichwörter
Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpflegerin, Anästhesietechnische Assistentin, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Medizinischer Technologe für Radiologie, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Medizinisch-technischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Podologe oder Podologin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Rettungsassistent oder -assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Operationstechnischer Assistent, Diätassistent oder Diätassistentin, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Medizinische Technologin für Radiologie, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Apotheker oder Apothekerin, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Operationstechnische Assistentin, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Krankenpflegerin, Arzt oder Ärztin, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Masseur und medizinischer Bademeister, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Logopäde oder Logopädin, Anästhesietechnischer Assistent