Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

    Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
     

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-589

    Telefon Festnetz: 03644 540-580

    E-Mail: post.gesundheitsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständiger Name
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
    • Anschrift der Niederlassung 
    • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
       

    Voraussetzungen

    Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

    • Erstellen Sie die Anzeige.
    • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
    • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
       

    Fristen

    Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

    Kosten

    Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 06.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

    Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Diätassistent oder Diätassistentin, Zahnarzt oder Zahnärztin, Altenpfleger oder Altenpflegerin, Anästhesietechnischer Assistent, Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik, Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Operationstechnische Assistentin, Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent, Masseur und medizinischer Bademeister, Operationstechnischer Assistent, Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Orthoptist oder Orthoptistin, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Technologin für Radiologie, Physiotherapeut oder Physiotherapeutin, Nofallsanitäter oder Notfallsanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin, Masseurin und medizinische Bademeisterin, Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent, Medizinisch-technischer Assistent, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin, Arzt oder Ärztin, Heilpraktiker oder Heilpraktikerin, Krankenpflegerin, Medizinischer Technologe für Radiologie, Medizinisch-technische Laboratoriums-Assistentin, Podologe oder Podologin, Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Logopäde oder Logopädin, Anästhesietechnische Assistentin, Kinderkrankenpflegerin, Medizinisch-technischer Laboratoriums-Assistent, Ergotherapeut oder Ergotherapeutin, Apotheker oder Apothekerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de